Strafrecht
· Strafverteidigung bei Vergehen
· Strafverteidigung bei Verbrechen
· IT/IP-Strafrecht (IuK-Kriminalität im engeren und weiteren Sinne)
· Übernahme von Pflichtverteidigungen
Insbesondere die neuen bzw. geänderten Straftatbestände §§ 202a, 202b, 202c, 303a und 303b StGB sorgen in Entwicklerkreisen für Verunsicherung. Auch sind Stichworte wie Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und "Bundestrojaner" in aller Munde. Man unterstellt Ihnen eine Tat aufgrund angeblich "sicherer" Beweise wie einer IP-Zuordnung oder gesicherter Dateien von Ihrer Festplatte? Rechtsanwalt Schultz berät Sie gerne bei Problemen oder Fragestellungen.
Auch im Strafrecht liegt der Schwerpunkt der Kanzlei Schultz im Bereich IT (Informationstechnologien) / IP (intellectual property). Der von Rechts- anwalt Schultz herausgegebende Bochumer Computer- und Mediendelikte Kommentar (CuMK) geht nun schon ins dritte Jahr. Bei der freien und kostenlos zugänglichen Kommentierung handelt es sich um eine nach Rechtsgebieten sortierte strafrechtliche Kommentierung zum Themen- kreis IuK-Kriminalität, die neue Entwicklungen stets berücksichtigt.